Richtlinie LM klargestellt
In der Richtlinie Landesmeisterschaft waren unter § 1 Punkt 7 und 8 Hinweise zurm Lizenzbesitz formuliert. In Punkt 7 war beschrieben, dass alle Teilnehmer der LM im Besitz einer DPV Lizenz sein müssen und in Punkt 8, dass zumindest einer im Besitz einer Lizenz des DPV-LV Nord sein muss.
Da diese Formulierung zu Irritationen bei einigen Teilnehmern geführt hat, hat der Landesverbandsvostandzur Klarstellung nun beide Punkte zu einem zusammengefasst.
http://www.neu.petanque-nord.de/index.php/verwaltung/richtlinien