§ 4 Ausschüsse
1. Sportausschuss
Zur Unterstützung des Landesverbandsvorstands richtet dieser einen Sportausschuss ein. Mitglieder im Sportausschuss sind:
- der Referent für Sport
- der Breitensportbeauftragte
- der Schiedsrichterbeauftragte
- der Ligabeauftragte
- der Kaderbeauftragte
- der Ranglistenbeauftragte
- der Trainerbeauftragte
- weitere Beauftragte können nach Bedarf in den Sportausschuss berufen werden.
2. Das Aufgabengebiet des Sportausschusses
- ist die Beratung grundsätzlicher Fragen des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports für alle Altersstrukturen und für den Spielbetrieb auf regionaler, Landes- und Bundesebene,
- ist die Konzeptionierung der Trainerausbildung sowie deren Überwachung
- sind grundsätzliche Fragen
I. des Schiedsrichterwesens,
II. der Ligen,
III. des Kaders,
IV. der Rangliste.
3. Sitzungen der Ausschüsse
- Für Sitzungen der Ausschüsse gelten die Bestimmungen für den Landesverbandsvorstands sinngemäß.
- Die Einberufung und Leitung der Sitzungen erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden.
- Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ordnung.